1 - DEFINITIONEN

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Definitionen sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl verwendet.

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen, unabhängig von der Form, in der sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden.

1.2 Integrace: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Integrace B.V. mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in Eindhoven, Niederlande.

1.3 Dienstleistungen: alle Aktivitäten, die Gegenstand eines Angebots, einer Vereinbarung oder eines anderen Rechtsakts in der Beziehung zwischen Integrace und dem Kunden sind.

1.4 Kunde: die Partei, die in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handelt, an die das Angebot (der Kostenvoranschlag) von Integrace gerichtet ist, mit der Integrace einen Vertrag abgeschlossen hat oder für die Integrace seine Dienstleistungen erbringt.

2 - ANWENDBARKEIT

2.1 Die Allgemeinen GeschÃ?ftsbedingungen gelten fÃ?r alle Angebote, KostenvoranschlÃ?ge, VertrÃ?ge und andere Rechtsakte, unabhÃ?ngig von der Form, in der sie gemacht werden, und sind Teil aller Angebote, KostenvoranschlÃ?ge, Vereinbarungen und anderen Rechtsakte, die sich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen durch Integrace fÃ?r den Kunden oder zu dessen Gunsten beziehen, sowie auf Produkte oder Dienstleistungen, die Integrace von Dritten erhalten hat und die Integrace dem Kunden in abgeÃ?nderter Form geliefert hat oder nicht.

2.2 Die Anwendbarkeit allgemeiner (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

2.3 Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen Integrace und dem Kunden vereinbart wurden.

2.4 Wenn und soweit eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. In einem solchen Fall werden sich Integrace und der Kunde über eine neue Bestimmung beraten, die die alte Bestimmung ersetzen soll, wobei Inhalt und Zweck der alten Bestimmung so weit wie möglich angenähert werden sollen.

3 - ANGEBOT, KOSTENVORANSCHLAG UND DAUER DER VEREINBARUNG

3.1 Alle Angebote von Integrace sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.

3.2 Die Angebote von Integrace basieren auf einer Bestandsaufnahme, die im Voraus in Absprache mit dem Kunden über die von Integrace auszuführenden Arbeiten erstellt wurde.

3.3 Alle von Integrace gemachten Angebote sind für den in dem betreffenden Angebot angegebenen Zeitraum gültig. Wenn keine Frist angegeben ist, ist das Angebot bis 14 (vierzehn) Tage nach dem Datum, an dem das Angebot gemacht wird, gültig.

3.4 Verträge auf Abonnementbasis haben eine Standardlaufzeit von 1 Jahr und werden jeweils stillschweigend um 1 Jahr verlängert, wobei eine Kündigungsfrist von 1 Monat gilt.

4 - PREISE, TARIFE UND MEHRARBEIT

4.1 Alle von Integrace angegebenen Preise und Tarife sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Umsatzsteuer (MwSt.) oder andere staatlich erhobene Abgaben.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass die Preise und Tarife für einen bestimmten Zeitraum, z.B. ein bestimmtes Projekt, gelten, ist Integrace berechtigt, seine Preise und Tarife in der Zwischenzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe anzupassen.

4.3 Wird in Absprache mit dem Auftraggeber oder auf dessen Wunsch von der ursprünglichen Vereinbarung abgewichen oder die ursprüngliche Vereinbarung verlängert, werden die daraus resultierenden Kosten für zusätzliche Arbeiten dem Auftraggeber zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen und Tarifen in Rechnung gestellt.

5 - RECHNUNGSSTELLUNG, BEZAHLUNG UND WERBUNG

5.1 Die Fakturierung der Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage des im Angebot oder in der Vereinbarung enthaltenen Zahlungsplans. Wenn kein Zahlungsplan vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich monatlich.

5.2 Alle Rechnungen müssen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist bezahlt werden. Wenn keine Zahlungsfrist angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 (dreißig) Tagen.

5.3 Zahlungen werden von den ältesten ausstehenden Rechnungen des Kunden abgezogen, wenn der Kunde keine andere Angabe macht.

5.4 Integrace ist jederzeit berechtigt, eine (teilweise) Vorauszahlung zu verlangen und die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, bis diese Vorauszahlung eingegangen ist. Integrace ist darüber hinaus berechtigt, vor Beginn der Dienstleistungen oder gegebenenfalls einer nachfolgenden Phase der Dienstleistungen eine Sicherheit für die Zahlung in einer von Integrace anzugebenden Form zu verlangen, zum Beispiel durch eine Bankgarantie.

5.5 Wenn der Kunde eine Rechnung von Integrace nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, ist der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Von diesem Moment an schuldet der Kunde automatisch die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag.

5.6 Wenn der Kunde nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung weiterhin die ausstehende Rechnung und die darauf geschuldeten Zinsen nicht bezahlt, kann Integrace seine Forderung zum Inkasso übergeben. In diesem Fall ist der Kunde neben der Zahlung der Hauptsumme plus Zinsen auch zur Zahlung aller außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten verpflichtet, und zwar ausdrücklich zusätzlich zu etwaigen Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten wird auf mindestens 15 % der Hauptsumme festgelegt.

5.7 Alle Einwände des Kunden gegen eine Rechnung von Integrace müssen Integrace innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Verschuldung des Betrags anerkennt.

5.8 Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Bestimmungen in diesem Artikel, berühren nicht die Rechte von Integrace, die Ausführung der Dienstleistungen auszusetzen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit Integrace nicht erfüllt, sowie das Recht von Integrace auf Aufrechnung.

5.9 Jegliches Vertrauen des Auftraggebers in die Aussetzung, Verrechnung oder den Abzug ist ausgeschlossen.

6 - LEISTUNGSERBRINGUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Integrace wird alle Anstrengungen unternehmen, um seine Dienstleistungen und, falls zutreffend, das Ergebnis davon in Übereinstimmung mit der Planung durchzuführen oder zu liefern. Alle angegebenen Zeiträume dienen jedoch als Richtlinie und sind niemals tödlich, es sei denn, Integrace und der Kunde haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.2 Integrace wird sich nach besten Kräften bemühen, seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Vereinbarungen und Verfahren. Wenn alle oder ein Teil der Dienstleistungen in den Büros des Kunden erbracht werden, werden Integrace und seine Mitarbeiter die dort geltenden "Hausregeln" einhalten, sofern diese vom Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

6.3 Wenn Integrace und der Kunde vereinbart haben, dass die Dienstleistungen in Phasen durchgeführt werden, ist Integrace berechtigt, mit dem Beginn der zu einer nachfolgenden Phase gehörenden Dienstleistungen zu warten, bis die Ergebnisse der vorherigen Phase(n) vom Kunden genehmigt wurden.

6.4 Wenn der Ausgangspunkt für die Ausführung der Dienstleistungen die Ausführung durch eine bestimmte Person oder bestimmte Personen war, dann ist Integrace berechtigt, diese Person oder Personen durch eine Person oder Personen mit den gleichen Qualifikationen zu ersetzen.

6.5 Integrace hat das Recht, den Auftrag oder Teile davon an Dritte auszulagern oder Dritte mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen.

6.6 Der Kunde ist sich bewusst, dass Anforderungen oder Wünsche, die zu zusätzlicher Arbeit im Sinne von Artikel 4.4 führen, die gegenseitigen Verantwortlichkeiten und die vorgenommene Planung oder den erwarteten Zeitpunkt der Lieferung der Ergebnisse der Dienstleistungen beeinflussen.

6.7 Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben das Eigentum von Integrace, bis der Kunde alle Beträge, die er Integrace in Bezug auf die Bereitstellung von Dienstleistungen und alle darauf anfallenden Zinsen und Inkassokosten vollständig bezahlt hat.

6.8 Nach der Lieferung der Ergebnisse der Dienstleistungen folgt eine Abnahmefrist von 2 Wochen, in der der Kunde die Möglichkeit hat, die Ergebnisse der Dienstleistungen auf ihre korrekte Funktion gemäß den vereinbarten Spezifikationen zu überprüfen. Die in dieser Zeit festgestellten Fehler und Mängel werden kostenlos behoben, sofern sie nicht durch Anpassungen, Änderungen oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden. Die Behebung von Fehlern und Mängeln, die nach der Abnahmefrist festgestellt werden, erfolgt im Rahmen eines abzuschließenden Wartungsvertrags.

7 - VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

7.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Ergebnisse der Erbringung der Dienstleistungen teilweise von der korrekten, vollständigen und rechtzeitigen Bereitstellung der von Integrace vor oder während der Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen oder angeforderten Informationen durch den Kunden abhängen. Der Kunde gewÃ?hrleistet daher, dass die bereitgestellten Informationen, in welcher Form auch immer, korrekt, vollstÃ?ndig und konsistent sind und dass die Bereitstellung dieser Informationen an Integrace in keiner Weise die Rechte Dritter im weitesten Sinne des Wortes verletzt.

7.2 Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, die Zusammenarbeit zu leisten, die vernünftigerweise verlangt wird und/oder für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen durch Integrace erforderlich ist. In dieser Hinsicht wird der Kunde den Mitarbeitern von Integrace, die in den Büros des Kunden zur Erbringung der Dienstleistungen arbeiten, die notwendige Unterstützung für die Durchführung ihrer Arbeit geben.

8 - RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

8.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Ergebnisse der Dienstleistungen sowie die Entwürfe, Software, Dokumentation und alle anderen Materialien, die bei der Vorbereitung oder Ausführung der Dienstleistungen entwickelt oder verwendet werden, gehören ausschließlich Integrace. Die Bereitstellung der Dienstleistungen erstreckt sich nicht auf die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich zwischen Integrace und dem Kunden etwas anderes vereinbart.

8.2 Der Kunde erhält ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht (Lizenz), die Ergebnisse der Dienstleistungen für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. Im Falle einer solchen Nutzung hält sich der Kunde strikt an die eventuell zusätzlich vereinbarten Nutzungsbedingungen, die zu diesem Zweck vereinbart wurden.

8.3 Der Kunde erkl�rt, dass alle Produkte und Materialien, die er Integrace im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Integrace zur Verf�gung stellt, Eigentum des Kunden sind oder dass der Kunde die Erlaubnis des rechtm�ßigen Eigent�mers f�r die Verwendung dieser Produkte und Materialien erhalten hat. Der Kunde haftet in dieser Hinsicht im Falle der Verletzung von Eigentums- oder Urheberrechten.

8.4 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Integrace darf der Kunde die Ergebnisse der Dienstleistungen oder andere Materialien, die in Absatz 1 dieses Artikels genannt werden, weder ganz noch teilweise veröffentlichen, vervielfältigen oder einem Dritten in irgendeiner Weise zur Verfügung stellen.

8.5 Der Kunde wird keine Hinweise von Integrace bezüglich Urheberrechten, Markenrechten, Handelsnamen oder anderen geistigen Eigentumsrechten entfernen, verändern oder unleserlich machen.

8.6 Integrace darf den Kundennamen und die entwickelten Teile für seine eigene Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit verwenden.

8.7 Integrace garantiert, dass es berechtigt ist, die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Lizenz zu erteilen, und stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter in dieser Hinsicht frei, unter der Bedingung, dass es unverzüglich über einen solchen Anspruch informiert wird und dass die Bearbeitung eines solchen Anspruchs vom Kunden vollständig an Integrace ausgelagert wird. Diese Freistellung erlischt, wenn und soweit sich die Ergebnisse der Dienstleistungen geändert haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sich der betreffende Anspruch nicht daraus ergibt.

8.8 Im Falle eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieses Artikels verwirkt der Kunde an Integrace, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 50.000 EUR (in Worten: fünfzigtausend Euro) pro Verstoß, erhöht um einen Betrag von 5.000 EUR (in Worten: fünftausend Euro) pro Tag, an dem der Verstoß fortgesetzt wird, unbeschadet des Rechts von Integrace, nach eigenem Ermessen volle Entschädigung zu fordern.

9 - VERTRAULICHKEIT

9.1 Integrace und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie über (das Geschäft der) anderen Partei erhalten. Sie erlegen diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern oder Dritten auf, die sie für die Ausführung der Vereinbarung beauftragt haben.

9.2 Informationen werden in jedem Fall als vertraulich angesehen, wenn sie als solche bezeichnet wurden.

10 - HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT

10.1 Die gesetzliche Haftung von Integrace wegen zurechenbarer Nichterfüllung der Vereinbarung ist auf den Ersatz des direkten Schadens des Kunden bis zu einem Höchstbetrag der für die betreffende Vereinbarung vorgesehenen Entschädigung beschränkt. Im Falle eines Vertrags mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird die vereinbarte Entschädigung auf die Gesamtentschädigung festgelegt, die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts für das laufende Jahr vorgesehen ist. In keinem Fall wird die vorgenannte Entschädigung für direkte Schäden den Betrag übersteigen, der in einem solchen Fall im Rahmen der von Integrace zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherung tatsächlich ausgezahlt wird, und, wenn der Schaden aus Tod, Körperverletzung oder Sachschäden besteht, maximal den Betrag, der in einem solchen Fall von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt wird. Zu diesem Zweck wird eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis betrachtet.

10.2 Unter direktem Verlust sind in diesem Zusammenhang nur die Kosten zu verstehen, die dem Kunden in angemessener Weise entstanden sind, um das Versäumnis von Integrace zu beheben oder zu beseitigen, so dass die Leistung von Integrace weiterhin der Vereinbarung entspricht.

10.3 Jegliche Haftung von Integrace für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Gewinnausfall und Umsatzverlust, ist ausgeschlossen.

10.4 Von einem schuldhaften Versäumnis von Integrace im Falle höherer Gewalt kann nicht die Rede sein. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Krankheit oder eine anderweitig verminderte Verfügbarkeit des Personals.

10.5 Wenn der Zeitraum der höheren Gewalt länger als 60 (sechzig) aufeinander folgende Tage dauert, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außergerichtlich mittels eines zu diesem Zweck verschickten Einschreibens aufzulösen, ohne dass Integrace verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, den der Kunde durch eine solche Auflösung erleidet. Integrace hat das Recht, alle Dienstleistungen zu bezahlen, die sie bis zum Zeitpunkt der Auflösung erbracht und/oder dem Kunden zur Verfügung gestellt hat.

11 - BEENDIGUNG

11.1 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag außergerichtlich mittels eines zu diesem Zweck adressierten Einschreibens aufzulösen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht erfüllt und dieses Versäumnis nicht innerhalb der in der Inverzugsetzung festgelegten Frist behoben hat, nachdem diese Partei ordnungsgemäß schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Die Auflösung entbindet den Kunden nicht von jeglicher Zahlungsverpflichtung in Bezug auf bereits erbrachte oder gelieferte Dienstleistungen, und unbeschadet des Rechts von Integrace auf (zusätzliche) Entschädigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz- und/oder Gewinnausfall.

11.2 Integrace ist berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, und ohne dass der Kunde zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn dem Kunden ein vorläufiger oder endgültiger Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn ein Antrag auf Konkurs des Kunden gestellt wurde, wenn das gesamte oder ein Teil des Vermögens des Kunden beschlagnahmt wird oder wenn das Geschäft des Kunden eingestellt oder liquidiert wird.

11.3 Unmittelbar nach Beendigung der Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, wird der Kunde die Nutzung der Ergebnisse der Dienstleistungen einstellen und alle Kopien von Software, Dokumentation und anderen Materialien, die im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wurden, zurückgeben.

12 - PERSÖNLICHE

12.1 Solange die Beziehung mit Integrace besteht, sowie für ein Jahr danach, ist es dem Kunden nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Integrace Mitarbeiter von Integrace einzustellen oder ihnen zu gestatten, für oder im Namen von Integrace auf andere Weise direkt oder indirekt zu arbeiten. In diesem Zusammenhang sind unter Mitarbeitern von Integrace auch Personen zu verstehen, die bei Integrace oder einem mit Integrace verbundenen Unternehmen angestellt sind oder in den vorangegangenen sechs Monaten bei Integrace angestellt waren.

12.2 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes verwirkt der Kunde nach Wahl von Integrace eine sofort fällige Geldstrafe von 100.000 EUR (in Worten: einhunderttausend Euro) pro Verstoß, erhöht um einen Betrag von 10.000 EUR (in Worten: zehntausend Euro) pro Tag, an dem der Verstoß fortgesetzt wird, unbeschadet des Rechts von Integrace, nach eigenem Ermessen vollen Schadenersatz zu verlangen.

13 - STREITIGKEITEN

13.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Vereinbarungen und andere Rechtsakte bezüglich der Ausführung und Lieferung von Dienstleistungen durch Integrace unterliegen dem niederländischen Recht.

13.2 Streitigkeiten zwischen Integrace und dem Kunden werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk 's-Hertogenbosch vorgelegt.

 

Eindhoven, januari 2011